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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Feb 2026

​Dayuma Sports GmbH
 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Infrastruktur sowie die Inanspruchnahme der Leistungen der Dayuma Sports GmbH.

Die AGB gelten insbesondere für:

  • Open Gym / selbständiges Training (24/7)

  • betreute Gruppentrainings (z. B. Functional Fitness, Endurance, Conditioning)

Nicht Gegenstand dieser AGB sind Personal Trainings, welche durch externe, selbständig erwerbende Trainer angeboten werden (siehe Ziff. 12).

2. Mitgliedschaft & Vertragsabschluss

  • Ein Trainingsvertrag kann ab Vollendung des 16. Lebensjahres abgeschlossen werden.

  • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die schriftliche Zustimmung einer gesetzlichen Vertretung erforderlich.

  • Die gesetzliche Vertretung haftet solidarisch für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag.

  • Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.

3. Vertragsdauer, Verlängerung & Kündigung

  • Der Vertrag wird für die vereinbarte Vertragsdauer abgeschlossen.

  • Eine Kündigung hat spätestens 30 Tage vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich zu erfolgen.

  • Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer zu den dann gültigen Konditionen.

4. Zutritt & Zugangscode (Open Gym)

  • Mit Vertragsbeginn erhält das Member einen persönlichen Zugangscode für den 24/7-Zutritt.

  • Der Zugangscode ist streng persönlich und geheim zu halten.

  • Das Member haftet vollumfänglich für jede missbräuchliche Nutzung.

  • Bei Weitergabe oder Missbrauch des Zugangscodes wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 1’000.– erhoben.

  • Darüber hinaus haftet das Member für sämtliche daraus entstehenden Schäden und Aufwendungen.

 

5. Nutzungsregeln & Hausordnung

  • Das Member verpflichtet sich, die jeweils gültige Hausordnung, Hygienevorschriften sowie sämtliche Anweisungen der Coaches einzuhalten.

  • Diese gelten als integraler Bestandteil dieser AGB.

  • Bei Verstössen ist die Dayuma Sports GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, den Zutritt zu sperren und/oder ein Hausverbot auszusprechen.

  • Bereits bezahlte Mitgliederbeiträge werden nicht zurückerstattet.

  • Tiere sind auf der Trainingsfläche nicht erlaubt.

6. Open Gym – selbständiges Training

  • Das Training im Open Gym erfolgt selbständig und grundsätzlich ohne permanente Aufsicht.

  • Die Nutzung der Trainingsflächen, Geräte erfolgt auf eigenes Risiko.

  • Das Member ist verpflichtet, das Training an die eigene körperliche Leistungsfähigkeit anzupassen.

 

7. Betreute Gruppentrainings (Functional Fitness)

  • Bei betreuten Gruppentrainings erfolgt eine Anleitung durch Coaches der Dayuma Sports GmbH.

  • Diese Anleitung ersetzt keine medizinische Beratung oder individuelle medizinische Abklärung.

  • Auch bei betreuten Trainings bleibt das Member für die eigene körperliche Belastungssteuerung verantwortlich.

8. Gesundheit & Versicherung

  • Das Member bestätigt, gesundheitlich in der Lage zu sein, am Training teilzunehmen.

  • Eine ärztliche Abklärung vor Trainingsbeginn wird ausdrücklich empfohlen.

  • Versicherung (insbesondere Unfall- und Krankenversicherung) ist Sache des Members.

  • Die Dayuma Sports GmbH übernimmt keine Haftung für nicht oder ungenügend versicherte Risiken.

 

9. Haftung

  • Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigenes Risiko.

  • Die Haftung der Dayuma Sports GmbH ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

  • Insbesondere haftet die Dayuma Sports GmbH nicht für leichte Fahrlässigkeit.

  • Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt vorbehalten.

  • Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.

 

10. Schäden & Verschmutzungen

  • Das Member haftet für sämtliche von ihm verursachten Schäden oder übermässigen Verschmutzungen.

  • Reparatur-, Reinigungs- oder Ersatzkosten sind vollumfänglich zu übernehmen.

 

11. Videoüberwachung & Verhalten

  • Die Trainings- und Eingangsbereiche werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.

  • Aggressives, diskriminierendes, rassistisches Verhalten sowie sexuelle Belästigung führen zur sofortigen Beendigung der Mitgliedschaft ohne Rückerstattung.

  • Zusätzlich kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

 

12. Externe Personal Trainer

  • Personal Trainings werden teilweise durch externe, selbständig erwerbende Personal Trainer angeboten.

  • Diese stehen in keinem Arbeits- oder Vertragsverhältnis zur Dayuma Sports GmbH.

  • Die Dayuma Sports GmbH stellt ausschliesslich die Infrastruktur zur Verfügung.

  • Jegliche Haftung im Zusammenhang mit externen Personal Trainings liegt ausschliesslich beim jeweiligen Trainer.

 

13. Nichtnutzung & Pausierung

  • Eine Nichtinanspruchnahme der Leistungen berechtigt nicht zur Rückerstattung oder Reduktion der Mitgliederbeiträge.

  • Eine Pausierung der Mitgliedschaft ist – ausser in medizinisch begründeten Fällen – ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

 

14. Anpassungen des Angebots

  • Die Dayuma Sports GmbH behält sich vor, Trainingsgeräte, Einrichtung, Öffnungszeiten sowie Mitgliederbeiträge anzupassen.

  • Anpassungen erfolgen, sofern sie aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen erforderlich sind.

 

15. Behördliche Anordnungen

  • Bei behördlich angeordneten Schliessungen oder Einschränkungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduktion der Mitgliederbeiträge.

  • Das Member verpflichtet sich, behördliche Vorgaben einzuhalten.

 

16. Rechtsnachfolge

Die Dayuma Sports GmbH ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen.

 

17. Schlussbestimmungen

  • Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

  • Gerichtsstand ist Basel-Stadt.

Mit Abschluss einer Mitgliedschaft bestätigt das Member, diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

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