Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Feb 2026
Dayuma Sports GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Infrastruktur sowie die Inanspruchnahme der Leistungen der Dayuma Sports GmbH.
Die AGB gelten insbesondere für:
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Open Gym / selbständiges Training (24/7)
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betreute Gruppentrainings (z. B. Functional Fitness, Endurance, Conditioning)
Nicht Gegenstand dieser AGB sind Personal Trainings, welche durch externe, selbständig erwerbende Trainer angeboten werden (siehe Ziff. 12).
2. Mitgliedschaft & Vertragsabschluss
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Ein Trainingsvertrag kann ab Vollendung des 16. Lebensjahres abgeschlossen werden.
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Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die schriftliche Zustimmung einer gesetzlichen Vertretung erforderlich.
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Die gesetzliche Vertretung haftet solidarisch für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag.
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Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
3. Vertragsdauer, Verlängerung & Kündigung
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Der Vertrag wird für die vereinbarte Vertragsdauer abgeschlossen.
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Eine Kündigung hat spätestens 30 Tage vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich zu erfolgen.
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Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprünglich vereinbarte Vertragsdauer zu den dann gültigen Konditionen.
4. Zutritt & Zugangscode (Open Gym)
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Mit Vertragsbeginn erhält das Member einen persönlichen Zugangscode für den 24/7-Zutritt.
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Der Zugangscode ist streng persönlich und geheim zu halten.
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Das Member haftet vollumfänglich für jede missbräuchliche Nutzung.
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Bei Weitergabe oder Missbrauch des Zugangscodes wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 1’000.– erhoben.
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Darüber hinaus haftet das Member für sämtliche daraus entstehenden Schäden und Aufwendungen.
5. Nutzungsregeln & Hausordnung
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Das Member verpflichtet sich, die jeweils gültige Hausordnung, Hygienevorschriften sowie sämtliche Anweisungen der Coaches einzuhalten.
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Diese gelten als integraler Bestandteil dieser AGB.
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Bei Verstössen ist die Dayuma Sports GmbH berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, den Zutritt zu sperren und/oder ein Hausverbot auszusprechen.
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Bereits bezahlte Mitgliederbeiträge werden nicht zurückerstattet.
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Tiere sind auf der Trainingsfläche nicht erlaubt.
6. Open Gym – selbständiges Training
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Das Training im Open Gym erfolgt selbständig und grundsätzlich ohne permanente Aufsicht.
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Die Nutzung der Trainingsflächen, Geräte erfolgt auf eigenes Risiko.
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Das Member ist verpflichtet, das Training an die eigene körperliche Leistungsfähigkeit anzupassen.
7. Betreute Gruppentrainings (Functional Fitness)
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Bei betreuten Gruppentrainings erfolgt eine Anleitung durch Coaches der Dayuma Sports GmbH.
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Diese Anleitung ersetzt keine medizinische Beratung oder individuelle medizinische Abklärung.
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Auch bei betreuten Trainings bleibt das Member für die eigene körperliche Belastungssteuerung verantwortlich.
8. Gesundheit & Versicherung
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Das Member bestätigt, gesundheitlich in der Lage zu sein, am Training teilzunehmen.
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Eine ärztliche Abklärung vor Trainingsbeginn wird ausdrücklich empfohlen.
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Versicherung (insbesondere Unfall- und Krankenversicherung) ist Sache des Members.
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Die Dayuma Sports GmbH übernimmt keine Haftung für nicht oder ungenügend versicherte Risiken.
9. Haftung
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Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigenes Risiko.
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Die Haftung der Dayuma Sports GmbH ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
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Insbesondere haftet die Dayuma Sports GmbH nicht für leichte Fahrlässigkeit.
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Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt vorbehalten.
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Für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Schäden & Verschmutzungen
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Das Member haftet für sämtliche von ihm verursachten Schäden oder übermässigen Verschmutzungen.
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Reparatur-, Reinigungs- oder Ersatzkosten sind vollumfänglich zu übernehmen.
11. Videoüberwachung & Verhalten
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Die Trainings- und Eingangsbereiche werden aus Sicherheitsgründen videoüberwacht.
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Aggressives, diskriminierendes, rassistisches Verhalten sowie sexuelle Belästigung führen zur sofortigen Beendigung der Mitgliedschaft ohne Rückerstattung.
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Zusätzlich kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
12. Externe Personal Trainer
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Personal Trainings werden teilweise durch externe, selbständig erwerbende Personal Trainer angeboten.
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Diese stehen in keinem Arbeits- oder Vertragsverhältnis zur Dayuma Sports GmbH.
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Die Dayuma Sports GmbH stellt ausschliesslich die Infrastruktur zur Verfügung.
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Jegliche Haftung im Zusammenhang mit externen Personal Trainings liegt ausschliesslich beim jeweiligen Trainer.
13. Nichtnutzung & Pausierung
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Eine Nichtinanspruchnahme der Leistungen berechtigt nicht zur Rückerstattung oder Reduktion der Mitgliederbeiträge.
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Eine Pausierung der Mitgliedschaft ist – ausser in medizinisch begründeten Fällen – ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
14. Anpassungen des Angebots
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Die Dayuma Sports GmbH behält sich vor, Trainingsgeräte, Einrichtung, Öffnungszeiten sowie Mitgliederbeiträge anzupassen.
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Anpassungen erfolgen, sofern sie aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen erforderlich sind.
15. Behördliche Anordnungen
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Bei behördlich angeordneten Schliessungen oder Einschränkungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduktion der Mitgliederbeiträge.
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Das Member verpflichtet sich, behördliche Vorgaben einzuhalten.
16. Rechtsnachfolge
Die Dayuma Sports GmbH ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen.
17. Schlussbestimmungen
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Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
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Gerichtsstand ist Basel-Stadt.
Mit Abschluss einer Mitgliedschaft bestätigt das Member, diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.